Jacky Heizung
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KfW 458 · Rechtsstand 21.07.2026

Förder-Rechner
Wärmepumpe 2026

Bis zu 70 % Zuschuss vom Staat auf Ihre neue Wärmepumpe. In wenigen Sekunden sehen Sie, welche Boni Ihnen zustehen und was am Ende an Eigenanteil bleibt. Ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung — die Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser.

Ihre Angaben

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Ihre Förderung

KfW 458 · BEG EM
Fördersatz
55%
Grundförderung 30 % + 20 % + 5 %
Zuschuss (unverbindlich)
16.500 €
auf 30.000 € förderfähige Kosten
Investition gesamt32.000 €
Ihr Eigenanteil nach Zuschuss15.500 €
  • Klimageschwindigkeits-Bonus+20 %

    Austausch einer alten fossilen Heizung als Selbstnutzer.

  • Einkommens-Bonus+30 %

    Einkommensgrenze nicht angegeben oder überschritten.

  • Effizienz-Bonus Wärmepumpe+5 %

    Natürliches Kältemittel (z.B. R290).

Ihre Investition überschreitet die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 € für 1 Wohneinheit(en). Der Rest ist Eigenanteil.

Rechtsstand: 21.07.2026. Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Beratung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der KfW nach Antragstellung. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

So läuft die Förderung

Antrag, Einbau, Zuschuss

  1. 01

    Beratung & Angebot

    Wir prüfen Ihre Immobilie vor Ort, dimensionieren die Anlage (Buderus oder Wolf) und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) — ohne die geht bei der KfW nichts.

  2. 02

    Antrag bei der KfW

    Mit der BzA stellen Sie den Antrag im KfW-Portal. Erst nach der Zusage schließen wir den verbindlichen Auftrag. Wichtig: kein Vertrag vor Antragstellung.

  3. 03

    Einbau & Auszahlung

    Wir bauen die Wärmepumpe ein, nehmen sie in Betrieb und reichen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sowie die Rechnungen ein. Der Zuschuss geht direkt auf Ihr Konto.

Häufige Fragen

Was Sie zur Förderung wissen müssen

Wie hoch ist die maximale Wärmepumpen-Förderung 2026?
Der maximale Fördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestandsgebäude liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten. Er setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, bis zu 30 % Einkommens-Bonus und 5 % Effizienz-Bonus. Der Deckel von 70 % gilt auch, wenn die Summe rechnerisch höher wäre.
Welche Kosten sind förderfähig?
Bei der ersten Wohneinheit sind bis zu 30.000 € förderfähig, für die Wohneinheiten 2 bis 6 jeweils weitere 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €. Ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit erreicht also maximal 30.000 € förderfähige Kosten und bei 70 % Fördersatz einen Zuschuss von 21.000 €.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeits-Bonus?
Der Bonus von 20 % wird gewährt, wenn Selbstnutzer eine funktionsfähige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung tauschen oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Für Vermieter ist der Bonus nicht vorgesehen.
Wer bekommt den Einkommens-Bonus?
Selbstnutzende Eigentümer der ersten Wohneinheit mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € im Durchschnitt der letzten zwei verfügbaren Jahre. Nachgewiesen wird das über die Einkommensteuerbescheide.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Vorhabensbeginn — also bevor der Liefer- und Leistungsvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen wird. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderung enthalten. Rückwirkend werden keine Zuschüsse gewährt.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Sie beauftragen zuerst einen Energie-Effizienz-Experten oder einen Fachbetrieb wie uns, der eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Damit stellen Sie den Antrag online bei der KfW. Nach der Zusage schließen Sie den Vertrag, lassen die Anlage einbauen und reichen die Rechnungen ein.

Konkretes Angebot statt Schätzung

Wir kommen kostenfrei zu Ihnen, prüfen Ihr Haus und rechnen Ihre individuelle Förderung durch. Anruf genügt: 0173 4432925.

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