Ratgeber · Förderung
Wärmepumpen-Förderung 2026, bis zu 70 % Zuschuss.
Seit dem 01.01.2024 läuft die Wärmepumpen-Förderung über die KfW (Programm 458) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). 2026 sind die Sätze unverändert hoch , aber der Antragsablauf ist strenger geworden. Dieser Artikel zeigt Ihnen als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, welchen Zuschuss Sie realistisch erwarten dürfen.
Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · 9 min Lesezeit · Autor: Meisterbetrieb Jacky Heizung
Die vier Bausteine der BEG-EM-Förderung
Die Förderung ist modular aufgebaut. Jeder Baustein wird auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet, nicht auf den Kaufpreis der Wärmepumpe allein. Alle Prozentsätze werden addiert, aber bei 70 % gedeckelt.
- Grundförderung, 30 %. Bekommt jeder selbstnutzende Eigentümer, unabhängig von Einkommen oder Alter der Bestandsheizung.
- Klimageschwindigkeits-Bonus, 20 %. Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Endet degressiv Ende 2028.
- Einkommens-Bonus, 30 %. Wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr liegt (Durchschnitt der letzten zwei verfügbaren Steuerbescheide).
- Effizienz-Bonus, 5 %. Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan) oder mit Erdreich- bzw. Grundwasser-Wärmequelle.
Förderfähige Kosten, der Deckel liegt bei 30.000 €
Für die erste Wohneinheit im Ein- oder Zweifamilienhaus sind maximal 30.000 € förderfähig. Für die zweite Wohneinheit kommen 15.000 € dazu, für jede weitere 8.000 €. Innerhalb dieses Deckels sind förderfähig:
- Wärmepumpe, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Regelung
- Erdbohrung, Ringgrabenkollektor oder Brunnenbohrung
- Elektroinstallation inkl. Zählerplatz und Fehlerstromschutz
- Hydraulischer Abgleich Verfahren B nach VdZ
- Anpassung der Wärmeverteilung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Planung, Baubegleitung und Bestätigungen (BzA / BnD) durch Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experte
Der Antrag Schritt für Schritt (Stand 2026)
Seit 2024 gilt eine strenge Reihenfolge. Wer sie nicht einhält, verliert den kompletten Zuschuss.
- Angebot einholen und Vertrag abschließen , mit aufschiebender Bedingung („wirksam bei Förderzusage"). Ohne diesen Vertrag verweigert die KfW den Antrag.
- BzA erstellen lassen , die Bestätigung zum Antrag wird von uns als Fachunternehmer oder einem gelisteten Energieberater im KfW-Portal ausgestellt.
- Antrag im KfW-Portal stellen , mit BzA-Identifikationsnummer, ID-Verfahren und Nachweisen zum Einkommen, falls Einkommens-Bonus beantragt wird.
- Zusage abwarten und Anlage bauen. Umsetzungsfrist: 36 Monate ab Zusage.
- BnD einreichen , die Bestätigung nach Durchführung löst die Auszahlung aus. Die Fördermittel gehen direkt auf Ihr Konto.
Realistisches Rechenbeispiel, Sanierung Böblingen, EFH 1998
Einfamilienhaus, 150 m², Gasheizung Baujahr 2001 wird auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan (R290) umgerüstet. Investitionskosten laut Angebot: 34.500 €. Haushaltseinkommen 55.000 €.
- Förderfähige Kosten (gedeckelt): 30.000 €
- Grundförderung 30 %: 9.000 €
- Geschwindigkeitsbonus 20 %: 6.000 €
- Effizienzbonus 5 % (R290): 1.500 €
- Einkommensbonus: entfällt (über 40.000 €)
- Zuschuss gesamt: 16.500 € (55 %)
- Eigenanteil: 34.500 € − 16.500 € = 18.000 €
Häufige Fehler, die Zuschuss kosten
- Auftrag ohne aufschiebende Bedingung, führt zur Ablehnung des Antrags.
- Baubeginn vor Antragstellung. Bereits die Anzahlung gilt als Beginn.
- Kein hydraulischer Abgleich Verfahren B, dann keine BnD, kein Geld.
- Falsches Kältemittel gewählt (z. B. R32 statt R290), der Effizienzbonus entfällt.
- Fristen für BnD verpasst (36 Monate ab Zusage), die Zusage verfällt komplett.
Wichtig: Die dargestellten Sätze entsprechen dem Rechtsstand vom 22.07.2026 (Richtlinie BEG EM, KfW-Programm 458). Für die verbindliche Antragstellung gilt immer die zum Antragszeitpunkt veröffentlichte Fassung. Wir aktualisieren diesen Artikel bei jeder wesentlichen Änderung. Zum Förder-Rechner.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die maximale Wärmepumpen-Förderung 2026?
- Der Gesamt-Zuschuss ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Er setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus (Austausch alter Öl-/Gas-/Kohle-Heizungen), bis zu 30 % Einkommensbonus (unter 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen) und 5 % Effizienzbonus für natürliche Kältemittel wie R290.
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Für ein Einfamilienhaus sind maximal 30.000 € förderfähig, dazu zählen die Wärmepumpe selbst, Speicher, Regelung, Elektroinstallation, Erdbohrung/Kollektor, hydraulischer Abgleich, Demontage der Altanlage und Inbetriebnahme. Bei größeren Kosten reduziert das die maximale Zuschusshöhe entsprechend.
- Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?
- Nein, seit 2024 gilt: Sie müssen einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen, bevor Sie den Antrag stellen. Erst nach Bewilligung wird der Vertrag rechtswirksam. Ein Baubeginn vor Antragstellung ist damit ausgeschlossen.
- Wer prüft die Anlage vor der Auszahlung?
- Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) oder Fachunternehmer erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und später die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nur mit gültiger BnD zahlt die KfW den Zuschuss aus.
- Kann ich den Rechner auf jacky-heizung.de für die Antragstellung nutzen?
- Der Förder-Rechner liefert eine belastbare Schätzung nach Rechtsstand 2026, ersetzt aber keine verbindliche Beratung. Für den Antrag benötigen Sie die BzA eines Fachbetriebs oder Energieberaters , die stellen wir Ihnen im Auftragsfall aus.
Nächster Schritt
In 60 Sekunden zur konkreten Zahl.
Statt weiter zu recherchieren: Geben Sie Baujahr, Wärmequelle, Kältemittel und Haushaltseinkommen ein. Unser Rechner zeigt Ihnen tagesaktuell, wie viel Zuschuss und Eigenanteil auf Sie zukommen.