Jacky Heizung

Ratgeber · Förderung

Wärmepumpen-Förderung 2026, bis zu 70 % Zuschuss.

Seit dem 01.01.2024 läuft die Wärmepumpen-Förderung über die KfW (Programm 458) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). 2026 sind die Sätze unverändert hoch , aber der Antragsablauf ist strenger geworden. Dieser Artikel zeigt Ihnen als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, welchen Zuschuss Sie realistisch erwarten dürfen.

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · 9 min Lesezeit · Autor: Meisterbetrieb Jacky Heizung

Die vier Bausteine der BEG-EM-Förderung

Die Förderung ist modular aufgebaut. Jeder Baustein wird auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet, nicht auf den Kaufpreis der Wärmepumpe allein. Alle Prozentsätze werden addiert, aber bei 70 % gedeckelt.

  1. Grundförderung, 30 %. Bekommt jeder selbstnutzende Eigentümer, unabhängig von Einkommen oder Alter der Bestandsheizung.
  2. Klimageschwindigkeits-Bonus, 20 %. Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Endet degressiv Ende 2028.
  3. Einkommens-Bonus, 30 %. Wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr liegt (Durchschnitt der letzten zwei verfügbaren Steuerbescheide).
  4. Effizienz-Bonus, 5 %. Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan) oder mit Erdreich- bzw. Grundwasser-Wärmequelle.

Förderfähige Kosten, der Deckel liegt bei 30.000 €

Für die erste Wohneinheit im Ein- oder Zweifamilienhaus sind maximal 30.000 € förderfähig. Für die zweite Wohneinheit kommen 15.000 € dazu, für jede weitere 8.000 €. Innerhalb dieses Deckels sind förderfähig:

  • Wärmepumpe, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Regelung
  • Erdbohrung, Ringgrabenkollektor oder Brunnenbohrung
  • Elektroinstallation inkl. Zählerplatz und Fehlerstromschutz
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren B nach VdZ
  • Anpassung der Wärmeverteilung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Planung, Baubegleitung und Bestätigungen (BzA / BnD) durch Fachunternehmer oder Energie-Effizienz-Experte

Der Antrag Schritt für Schritt (Stand 2026)

Seit 2024 gilt eine strenge Reihenfolge. Wer sie nicht einhält, verliert den kompletten Zuschuss.

  1. Angebot einholen und Vertrag abschließen , mit aufschiebender Bedingung („wirksam bei Förderzusage"). Ohne diesen Vertrag verweigert die KfW den Antrag.
  2. BzA erstellen lassen , die Bestätigung zum Antrag wird von uns als Fachunternehmer oder einem gelisteten Energieberater im KfW-Portal ausgestellt.
  3. Antrag im KfW-Portal stellen , mit BzA-Identifikationsnummer, ID-Verfahren und Nachweisen zum Einkommen, falls Einkommens-Bonus beantragt wird.
  4. Zusage abwarten und Anlage bauen. Umsetzungsfrist: 36 Monate ab Zusage.
  5. BnD einreichen , die Bestätigung nach Durchführung löst die Auszahlung aus. Die Fördermittel gehen direkt auf Ihr Konto.

Realistisches Rechenbeispiel, Sanierung Böblingen, EFH 1998

Einfamilienhaus, 150 m², Gasheizung Baujahr 2001 wird auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan (R290) umgerüstet. Investitionskosten laut Angebot: 34.500 €. Haushaltseinkommen 55.000 €.

  • Förderfähige Kosten (gedeckelt): 30.000 €
  • Grundförderung 30 %: 9.000 €
  • Geschwindigkeitsbonus 20 %: 6.000 €
  • Effizienzbonus 5 % (R290): 1.500 €
  • Einkommensbonus: entfällt (über 40.000 €)
  • Zuschuss gesamt: 16.500 € (55 %)
  • Eigenanteil: 34.500 € − 16.500 € = 18.000 €

Häufige Fehler, die Zuschuss kosten

  • Auftrag ohne aufschiebende Bedingung, führt zur Ablehnung des Antrags.
  • Baubeginn vor Antragstellung. Bereits die Anzahlung gilt als Beginn.
  • Kein hydraulischer Abgleich Verfahren B, dann keine BnD, kein Geld.
  • Falsches Kältemittel gewählt (z. B. R32 statt R290), der Effizienzbonus entfällt.
  • Fristen für BnD verpasst (36 Monate ab Zusage), die Zusage verfällt komplett.

Wichtig: Die dargestellten Sätze entsprechen dem Rechtsstand vom 22.07.2026 (Richtlinie BEG EM, KfW-Programm 458). Für die verbindliche Antragstellung gilt immer die zum Antragszeitpunkt veröffentlichte Fassung. Wir aktualisieren diesen Artikel bei jeder wesentlichen Änderung. Zum Förder-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale Wärmepumpen-Förderung 2026?
Der Gesamt-Zuschuss ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Er setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus (Austausch alter Öl-/Gas-/Kohle-Heizungen), bis zu 30 % Einkommensbonus (unter 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen) und 5 % Effizienzbonus für natürliche Kältemittel wie R290.
Welche Kosten sind förderfähig?
Für ein Einfamilienhaus sind maximal 30.000 € förderfähig, dazu zählen die Wärmepumpe selbst, Speicher, Regelung, Elektroinstallation, Erdbohrung/Kollektor, hydraulischer Abgleich, Demontage der Altanlage und Inbetriebnahme. Bei größeren Kosten reduziert das die maximale Zuschusshöhe entsprechend.
Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Nein, seit 2024 gilt: Sie müssen einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen, bevor Sie den Antrag stellen. Erst nach Bewilligung wird der Vertrag rechtswirksam. Ein Baubeginn vor Antragstellung ist damit ausgeschlossen.
Wer prüft die Anlage vor der Auszahlung?
Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) oder Fachunternehmer erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und später die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nur mit gültiger BnD zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Kann ich den Rechner auf jacky-heizung.de für die Antragstellung nutzen?
Der Förder-Rechner liefert eine belastbare Schätzung nach Rechtsstand 2026, ersetzt aber keine verbindliche Beratung. Für den Antrag benötigen Sie die BzA eines Fachbetriebs oder Energieberaters , die stellen wir Ihnen im Auftragsfall aus.

Nächster Schritt

In 60 Sekunden zur konkreten Zahl.

Statt weiter zu recherchieren: Geben Sie Baujahr, Wärmequelle, Kältemittel und Haushaltseinkommen ein. Unser Rechner zeigt Ihnen tagesaktuell, wie viel Zuschuss und Eigenanteil auf Sie zukommen.